Waffensachkundeprüfung

Waffensachkunde für Berufswaffenträger nach §§ 7 und 28 WaffG

Unser Waffensachkundelehrgang für Berufswaffenträger erfüllt die besonderen Anforderungen gemäß §§ 7 und 28 WaffG sowie die Vorgaben für das Bewachungsgewerbe (32 Unterrichtseinheiten).

Neben den gesetzlichen Grundlagen werden insbesondere praxisorientierte Inhalte vermittelt.

Der Fokus liegt auf sicherem, verantwortungsbewusstem und verhältnismäßigem Handeln im beruflichen Einsatz. Die praktischen Übungen orientieren sich an realistischen Szenarien und Zielgrößen, um eine praxisnahe Vorbereitung zu gewährleisten.Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung ab. Die Durchführung des Kurses sowie der dazugehörigen Prüfung erfolgt durch unseren Kooperationspartner “Bender Protection”.

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Lehrgangsdauer

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Lehrgangskosten

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Ort

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Zielgruppe

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Abschluss

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Waffensachkunde für Sportschützen nach § 7 WaffG

Die Waffensachkunde für Sportschützen richtet sich verbandsneutral an alle angehenden und aktiven Sportschützen und erfüllt sämtliche Anforderungen gemäß § 7 WaffG in Verbindung mit der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).

Der Lehrgang umfasst 24 Unterrichtseinheiten (UE) und bereitet umfassend auf die theoretische sowie praktische Prüfung vor.

Die Ausbildung schließt mit einer staatlich anerkannten Sachkundeprüfung ab, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Durchführung des Kurses sowie der dazugehörigen Prüfung erfolgt durch unseren Kooperationspartner “Bender Protection”.

FAQ`s

In der Regel ja. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Zudem sind ausreichende Deutschkenntnisse sowie das Fehlen relevanter Vorstrafen erforderlich.

Ja, jeder kann die Prüfung wiederholen. Er muss nur den Teil wiederholen, bei dem er durchgefallen ist. Der Lehrgangsträger kann allerdings Kurswiederholung/Prüfungsabnahme verweigern! Die Prüfung kann frühesten beim nächsten Lehrgangstermin wiederholt werden.

Sie sind nicht nötig.

Unbegrenzt, solange keine waffenrechtlichen Bedenken entstehen (z. B. Zuverlässigkeit/Eignung).

Leider nicht. Obwohl der Lehrgangsstoff fast identisch ist, unterscheiden sich die Prüfungen und Prüfungsschwerpunkte.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass z.B. Bewacher eine Schießleistung nachweisen müssen und im Unterricht mehr Wert auf den Bereich Notwehr-Notstand gelegt wird.
Bewacher Schulungen dauern länger.eibung