Brandschutzhelfer
Mit unserem innovativen Hybridkurs verbinden Sie maximale Flexibilität mit höchster Effizienz: Den theoretischen Teil absolvieren Ihre Mitarbeitenden bequem per E-Learning – flexibel aus dem Büro, von zu Hause oder direkt im Objekt.
Für die praktische Übung vor Ort benötigen Sie lediglich ca. 15 Minuten pro Teilnehmer. So integrieren Sie die Schulung mühelos in Ihren Arbeitsalltag – ohne aufwendige Planung oder lange Ausfallzeiten.
Das Ergebnis: Deutlich weniger Organisationsaufwand, minimale Unterbrechungen im Betrieb und gleichzeitig eine praxisnahe, nachhaltige und qualitativ hochwertige Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden.
Lehrgangsdauer
- 1 Tage
- von 09:00 – 10:45 Uhr
- Unterrichtsstunden 4 UE
Lehrgangskosten
- 95,00 Euro zzgl.MwSt.
- 113,05 Euro inkl. MwSt.
Ort
- Köln
- Dortmund
- Frankfurt a.M.
- Inhouse-Schulungen
Teilnehmeranzahl
- max. 10 Teilnehmer
Zielgruppe
- Teilnehmer, die sich zum Brandschutzhelfer weiterbilden möchten.
Abschluss
- AGSUS Akademie Zertifikat
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Lehrgangsinhalte nach DGUV 205-023
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C
- Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
- Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
- Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)
FAQ`s
Wann ist eine Brandschutzordnung erforderlich?
Pflicht:
In bestimmten Bereichen ist eine Brandschutzordnung gesetzlich vorgeschrieben – z. B. in Krankenhäusern, größeren Versammlungsstätten oder Industriebauten mit erhöhtem Risiko. Auch Aufsichtsbehörden oder Versicherungen fordern sie häufig.
Empfehlung:
Selbst wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, ist die Einführung ab einer gewissen Unternehmensgröße oder Komplexität sehr sinnvoll. Eine Brandschutzordnung hilft, das Verhalten im Ernstfall zu standardisieren – alle Beteiligten wissen, was zu tun ist. Auch kleinere Betriebe profitieren von einfachen schriftlichen Regelungen (mindestens Teil A und B).
Tipp aus der Praxis:
In der Regel erstellt eine Fachkraft oder der/die Brandschutzbeauftragte die Brandschutzordnung. Die Geschäftsführung führt sie offiziell ein.
Achten Sie darauf, dass alle Mitarbeitenden die für sie relevanten Inhalte kennen.
- Hängen Sie Teil A gut sichtbar aus.
- Schulen Sie die Belegschaft regelmäßig anhand von Teil B.
So erhöhen Sie nicht nur die Sicherheit, sondern erfüllen auch wichtige rechtliche Anforderungen.
Was ist ein/e Brandschutzhelfer/in und welche Aufgaben hat diese Person?
Brandschutzhelfer/innen sind speziell geschulte Mitarbeitende, die im Notfall unterstützen:
- Brandbekämpfung: Kleine Brände löschen (sofern möglich und ohne Eigengefährdung).
- Evakuierung: Menschen zum Ausgang führen, Räume überprüfen, Hilfe leisten.
- Ansprechpartner/innen: Feuerwehr informieren (z. B. zu Gefahrenstoffen, vermissten Personen).
- Alltag: Auf freie Fluchtwege und zugängliche Brandschutzeinrichtungen achten.
Die Ausbildung dauert meist nur einen Tag. Empfohlen sind mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer/innen.
Welche Rechte und Pflichten habe ich beim Brandschutz?
Ihre Pflichten:
- Regeln einhalten: z. B. Rauchverbot, kein offenes Feuer, Brandschutztüren nicht blockieren.
- Gefahren melden: Defekte oder blockierte Einrichtungen sofort mitteilen.
- Teilnahme an Schulungen: Unterweisungen und Übungen sind Pflicht.
- Im Ernstfall richtig handeln: Alarmieren, evakuieren, helfen – keine Alleingänge.
Ihre Rechte:
- Sichere Arbeitsstätte: Anspruch auf funktionierenden Brandschutz.
- Unterweisung: Recht auf Information und Schulung.
- Mitwirkung: Sie dürfen Hinweise geben und Verbesserungen vorschlagen.
- Selbstschutz: Bei akuter Gefahr dürfen Sie sich selbst schützen – das ist gesetzlich erlaubt.
Sollte ich versuchen, einen Brand selbst zu löschen?
Nur unter bestimmten Bedingungen:
- Kleinbrand: Feuer ist noch klein (z. B. Papierkorb).
- Sicherheit gegeben: Fluchtweg frei, keine Eigengefährdung.
- Alarm erfolgt: Andere Personen sind informiert.
- Schulung vorhanden: Sie wissen, wie der Feuerlöscher funktioniert.
- Kein dichter Rauch: Rauch ist lebensgefährlich – dann sofort raus.
Nie allein! Wenn Sie einen Löschversuch unternehmen, tun Sie das nur zu zweit und gut abgesprochen. Im Zweifel: lieber evakuieren.
Wie kann ich im Alltag Brände vorbeugen?
- Ordnung halten: Brennbares Material reduziert lagern, Arbeitsplatz aufgeräumt halten.
- Elektrik sicher nutzen: Geräte nach Gebrauch ausschalten, defekte Kabel melden.
- Keine Lagerung in Fluchtwegen: Flure und Treppenhäuser freihalten.
- Sicher mit offenen Flammen arbeiten: Bei Schweiß- oder Lötarbeiten Schutzmaßnahmen treffen.
- Rauchverbote beachten: Nur in ausgewiesenen Bereichen rauchen, Zigaretten sicher entsorgen.
- Einrichtungen achten: Feuerlöscher nicht blockieren, Brandmelder nicht manipulieren.
