Interventionskraft gem. VdS 2172

Mitarbeiter / Mitarbeiterin von Sicherheitsunternehmen, die eine VdS- zugelassene Interventions- oder Notrufserviceleitstelle betreiben, müssen gem. der VdS-Richtlinie 2172 als Alarmverfolger und Interventionskraft eine 24-stündige Schulung mit anschließender Wissensfeststellung absolvieren.

Mitarbeiter/innen von Bewachungsunternehmen / des Werkschutzes mit den Tätigkeitsschwerpunkten:

  • Interventionskraft / Alarmverfolgung
  • Alarm- und Revierfahrer
  • Streifenfahrer
  • Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
  • Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
  • Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
  • Umgang mit Menschen
  • Wissensfeststellung
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Lehrgangsdauer

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Lehrgangskosten

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Ort

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Teilnehmeranzahl

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Zielgruppe

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Abschluss

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FAQ`s

Eine Interventionskraft ist eine qualifizierte Person, die nach Alarmierung durch eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) zum Objekt fährt, um:

  • die Ursache des Alarms zu prüfen
  • erste Sicherungsmaßnahmen einzuleiten
  • Schäden zu minimieren
  • ggf. Polizei, Feuerwehr oder weitere Stellen einzubinden

Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen, die als Interventionskraft oder als Alarm- und Revierfahrer eingesetzt werden oder des Werkschutzes, die im Bereich der Alarmverfolgung tätig sind oder tätig werden sollen.

Viele Versicherungen fordern für zertifizierte Überwachungsanlagen, dass die Intervention durch VdS-anerkanntes Personal erfolgt. Ohne diese Qualifikation darf eine Sicherheitskraft in VdS-zertifizierten Interventionsstellen oft nicht in der Alarmverfolgung eingesetzt werden.

Je nach Alarmart:

  • Außenkontrolle des Objekts
  • Überprüfung von Zugängen
  • Rücksetzung der Anlage (sofern zulässig)
  • Sicherung beschädigter Bereiche
  • Information der NSL
  • Protokollierung des Einsatzes

Wichtig: Keine polizeilichen Befugnisse über das Jedermannsrecht hinaus.

Der Revierdienst führt regelmäßige Kontrollfahrten durch.
Die Interventionskraft wird anlassbezogen bei Alarm eingesetzt.

In der Praxis können beide Funktionen vom selben Sicherheitsdienst erbracht werden – die Anforderungen an Alarminterventionen sind jedoch spezifisch geregelt.